Dekonstruktion
Der Hauptsatz aus Derridas Hauptwerk zur Rechtstheorie lautet:
?Die Dekonstruktion ist die Gerechtigkeit?
Er findet sich am Beginn einer Vorlesung, die Derrida auf der Conference for Critical Legal Studies im Jahre 1989 gehalten hat. Adressaten waren rechtsskeptische, eben kritische Juristen, und Derrida wurde als Sprecher eingeladen, um ihnen für das Recht eine Methode vorzustellen, die 1989 in der Interpretation von Literatur, Kunst und Philosophie als ?Dekonstruktion? bereits einen Namen hatte. Derrida hielt den Vortrag ursprünglich in Englisch und stellte den Zwang, Englisch zu reden, auch an den Anfang seiner Vorlesung über den Zwangscharakter des Rechts. Kraftlos sei eine Gerechtigkeit ohne Gewalt, lautet die These (70 f.). Dabei halten das Englische wie das Französische für Gewalt zwei unterschiedliche Ausdrücke bereit, nämlich force und violence. Unterschieden werden damit die rohe Gewalttätigkeit der violence, die man ? so Derrida ?? immer für ungerecht hält? (13), von der erhaltenden, für jeden Impuls unverzichtbaren Kraft, die als force in der amerikanischen Rechtsordnung zu einer eigenen praktischen Unterabteilung geführt hat, in der es um enforceability eines Rechts geht,(14) was so viel wie dessen Durchsetzung meint. Force ist notwendig, violence soll dagegen vermieden und rechtlich eingehegt werden, und doch stören, vermengen und bedingen sich beide fortlaufend. Die Trennung funktioniert nicht, was Derrida im Deutschen an der ?waltenden Gewalt?(14) festmacht, die weder rechtmäßig noch unrechtmäßig sei. Die Dekonstruktion stellt Derrida in diesem Zusammenhang als jene Bewegung vor, die die Vermischung und Vermengung von Unterdrückung und Erhaltung trennt, zerlegt, aufspürt und in ihren scheinbaren Selbstverständlichkeiten in Frage stellt.
Selbstverständlich erscheint jedem modernen Juristen in diesem Zusammenhang der Sinn einer Sentenz des Moralphilosophen Montaigne, die Derrida an den Anfang der Dekonstruktion des Rechts stellt. Danach gelten die Gesetze, weil sie Gesetze sind, nicht weil sie gerecht wären und wer ihnen nur gehorche, wenn und weil sie gerecht seien, der folge ?ihnen nicht auf angemessene Weise, so, wie er ihnen folgen soll und muss? (So Derrida, S. 25 zu Montaigne, Essais III, XIII). Damit ist der Grundton angeschlagen: Das positive, das gesetzte und damit geltende Recht ist niemals einfach und für sich genommen Gerechtigkeit (21). Noch schärfer: Niemand darf sagen ?Dies ist gerecht? ? noch weniger: ?Ich bin gerecht?. Die Dekonstruktion trennt Gerechtigkeit und Recht.
Sie erscheint damit in ihrer ersten Bewegung und mit ihrem ersten Auftauchen durchaus destruktiv und verschreckt alle staatsphilosophisch und Wert bewahrend gestimmten Leser. Zur Gerechtigkeit muss man erst gelangen, man hat sie nicht. Gerechtigkeitsbewegungen kennen keine Fixpunkte, sondern machen das Scheitern des Rechts deutlich. Sie zeigen, warum und in welcher Hinsicht das geltende Recht ungerecht ist und destruieren es durch Fragen. Der Dekonstrukteur fragt, und die Texte Derridas sind dementsprechend voller Fragen, ganze Absätze bestehen daraus, und vergeblich sucht der Leser nach entsprechenden Antwortsätzen. Man muss sie erst noch selbst bilden. Die erste dekonstruktive Bewegung nennt Derrida deshalb eine ?Aufkündigung? (suspension), es ist die Absage an Zustände, die der Aufkündigende beobachtet. Er befragt sie gegen ihren manifesten Sinn und benutzt dafür scheinbar oberflächliche Wortformeln. Der Gerechtigkeit nähert man sich dekonstruktiv, indem man ?konkrete Ungerechtigkeiten denunziert, solche Ungerechtigkeiten, die dort geschehen und deren Wirkungen besonders sinnfällig sind, wo das gute und ruhige Gewissen dogmatisch bei dieser oder jener überkommenen Bestimmung der Gerechtigkeit stehen bleibt? (41). Damit wird der elementare Protest geadelt, der gleichzeitig die Bindung an bestimmte einzelne Elemente aufkündigt. Der Dogmatiker, der Jurist mit dem sprichwörtlich immer guten Gewissen, der dieses Gewissen für die Bestimmung der Gerechtigkeit verwaltet ? dieser Jurist sieht über kleinere oder größere Ungerechtigkeiten hinweg, solange das System im Ganzen erhalten bleibt und nicht in seinem Bestand gefährdet ist. Der Dogmatiker denunziert nicht, er verarbeitet nur neue Elemente im Rahmen des alten Systems.
Dennoch ist die Denunziation konkreter Ungerechtigkeit von einer Dogmatik der Gerechtigkeit nur einen Steinwurf weit entfernt. Wer den Stein werfen will, muss die Gerechtigkeit schon in seinem Rücken wissen. Er fühlt sie als Motiv und ist sich ihrer sicher, auch wenn er sie nicht in Sätzen beschreiben kann. Denunziation und Protest setzen insofern eine andere, nur scheinbar entgegengesetzte zweite Bewegung voraus, ohne die man Ungerechtigkeiten gar nicht beim Namen nennen kann. Man kann es nur, wenn man wenigstens in einem konkreten Moment ein entsprechend konkretes Bild davon hat, was gerecht wäre, wie Recht ?jetzt, im gegenwärtigen Zeitpunkt? (50) sein müsste ? und gleichzeitig kann man das doch nicht wissen, weil das Ganze sich aus der Partialperspektive nicht erfassen lässt. In dieser paradoxen Doppelung liegt schon alles das beschlossen, was Derrida selbst einen ?Wahn? nennt. Der Wahn umkreist die Idee der Gerechtigkeit, die immer bejaht, die eine ?Gabe ohne Austausch, ohne Zirkulation, ohne Rekognition, ohne ökonomischen Kreis, ohne Kalkül und ohne Regel, ohne Vernunft und ohne Rationalität im Sinne des ordnenden, regelnden, regulierenden Beherrschens? (52) fordert. Diese Forderung setzt etwas als konkret, etwas, das man einen Zustand nennen könnte, und die Aufkündigung des realisierten Zustands hält dieses Etwas wieder in der Schwebe. Es ist so wirklich wie unwirklich.
Umschrieben wird damit die Bewegung der Dekonstruktion. Das geltende Recht ist ihr Musterfall, weil es dazu auffordert, nach seiner Richtigkeit und Gerechtigkeit zu fragen. Gerechtigkeit wiederum fordert dazu auf, wirklich und wirksam zu werden, sie begnügt sich nicht mit Rückzugspositionen, sie will Recht werden. Eben deshalb ist sie Dekonstruktion, Aufkündigung des Bestehenden wie Ankündigung des zukünftig Wahren, deshalb auch nie präsent.
Die Dekonstruktion erzeugt ? wie Derrida unter drei Aspekten erläutert ? Aporien. Die Aporie fasst sprachliche und gedankliche Bewegungen zusammen, die widersprüchlich sind, aber in ihrem jeweils entgegengesetzten Aspekt dennoch Wahrheit beanspruchen. Für das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit bezeichnet Derrida drei solcher aporetischer Effekte, die sich sämtlich um das Zentralereignis des Rechts, um die Entscheidung herum ablagern und Einbruchstellen für die Gerechtigkeit als Dekonstruktion darstellen, nämlich
- bei der Anwendung von Regeln für eine Entscheidung,
- im Vorlauf der Entscheidung, in der alles unentscheidbar zu scheint, und schließlich
- beim Treffen der Entscheidung selbst.
Verhältnismäßig bekannt erscheint noch die erste Aporie der Regelanwendung. Eine verantwortliche Rechtsentscheidung ? so heißt es allgemein ? muss sich begründen lassen, und das ist nur möglich, wenn die Entscheidung auch einer Regel folgt, man also vorhersehen konnte, dass sie einem Fall angemessen war, auf ihn passte. Andererseits ? und diesen Aspekt betont Derrida ? kann die Regelanwendung dem Fall nur dann angemessen sein und auf ihn oder zu ihm passen, wenn die Regel auf den Fall zugeschnitten ist und seine neuen Herausforderungen aufnimmt. Der Richter, der einen Fall nach einer rechtlichen Regel entscheidet, muss also wenigstes die Richtigkeit der Regel am Fall bestätigen und ihr zustimmen. Es reicht keineswegs aus, dass die Regel aus dem Gesetz folgt. Da die Wahl einer Regel aber bekanntlich nicht mehr von der Regel selbst als deren Fall geregelt sein kann, ist die grundsätzliche Zustimmung zur Rechtsregel nie selbst vom Recht verbürgt. Dazu muss man sich selbst erst noch entscheiden, was sprichwörtlich schwer ist und von Derrida im Stil Heideggers die ?Heimsuchung durch das Unentscheidbare? genannt wird. Diese zweite, mit der Regelanwendung eng verbundene Aporie lässt auch die Entscheidung schillern, denn ihr ?wohnt das Unentscheidbare wie ein Gespenst inne, wie ein wesentliches Gespenst? ? resümiert Derrida (50 f.). Als Gespenst erscheint jene unwirkliche Frage, ob man denn die Rechtsregel, die sich aus dem Gesetz ablesen lässt, wirklich auch anwenden wolle oder nach Auswegen suche ? eine offensichtlich verbotene, eine gespenstische Frage nicht nur für jeden rechtsanwendenden Juristen, sondern auch für alle dem Recht unterworfenen Antragsteller.
Zitiert wurde aus:
Jacques Derrida, Gesetzeskraft. Der ?mystische Grund der Autorität?, (Orig.: Force of Law, 1990), dt.: Frankfurt a.M. 1991. Des weiteren siehe: Deconstruction on the Net
http://www.hydra.umn.edu/derrida/content.html
Jacques Derrida, Gesetzeskraft. Der ?mystische Grund der Autorität?, (Orig.: Force of Law, 1990), dt.: Frankfurt a.M. 1991. Des weiteren siehe: Deconstruction on the Net
http://www.hydra.umn.edu/derrida/content.html