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Pragmatik

Die juristische Pragmatik erfasst die Beziehungen zwischen Sendern und Empfängern von Rechtszeichen. Sie muss deshalb immer als eine Relation zwischen Person und Zeichen aufgefasst werden, in vollständiger Weise als eine solche zwischen mindestens zwei Personen und der zwischen ihnen kommunizierten Bedeutung. Aus pragmatischer Sicht ergibt sich die Bedeutung eines Zeichens aus seiner Verwendung in einer Situation. Auf diese Weise entsteht "situatives" Recht, das anders als "vorgeschriebenes" (syntaktisch-semantisch schon niedergelegtes) Recht ausfallen kann. Die hier relevanten Beziehungen erscheinen schnell unübersichtlich, so dass Beobachter dazu tendieren entweder nur die Wirkung von Botschaften (Zeichenkomplexen) auf ihre Empfänger oder auch nur die Absichten der Sender zu thematisieren, die Eingang in die übermittelte Botschaft gefunden haben. Im Umfeld des Justiz-Dispositivs handelt es sich dabei um Beziehungen im Verfahren. Der Gerichtssaal ist ein hervorgehobenes Feld juristischer Pragmatik, aber auch alle schriftlich übermittelten Textformen in Akten, durch Urkunden, aufgrund von Urteilen und damit der gesamte juristische Diskurs enthalten wesentliche Momente der Pragmatik.
Es sind aber immer nur Momente. Eine konsequent pragmatische Auffassung des Rechts würde insgesamt das Verständnis der Rechtsdisziplin verändern. Denn wenn Bedeutungen aus dem Spiel der Positionsdifferenzen immer wieder neu entstehen, vermindert sich die zeitunabhängige Bedeutung der Bedeutung vor allem im Gesetzbuch, und statt dessen treten persönliche und situative Differenzen hervor. Unter Juristen kann man praktisch nicht selten eine Konkurrenz zwischen Pragmatikern und Semantikern des Rechts ausmachen. Theoretisch entsteht daraus eine schwer durchschaubare Gemengelage.
Der Nachteil daran: Die Verlässlichkeit schwindet. Was Recht ist, weiß man immer erst, wenn Personen in Situationen ihre Differenzen ausgetragen haben. Dabei lautet der Anspruch doch: Der "Bürger" solle schon vorher wissen, was Recht ist; jedermann soll - wenigstens mit fachlicher Hilfe - wissen können, was er tun soll. Statt dessen weiß man, was man hätte tun sollen, erst wenn man es getan hat und sich mit anderen darüber streitet, was sonst noch hätte getan werden müssen. Die Bindung an feststehende Gesetze verwandelt sich in situative Einbindung. Der Spruch dazu, den viele als Karikatur empfinden, lautet: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!