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Syntaktik

Die juristische Syntaktik isoliert die Beziehungen zwischen Rechtszeichen. Sie ist Rechtslogik, soweit es gelingt, Signifikanten von der bezeichneten Bedeutung ganz zu trennen. Dann lässt sich formulieren: if p then q (p q), the symbol p stands for a proposition stipulating a set of operative facts, q for the legal consequence which is to follow" (Mac Cormick, Legal Reasoning, S. 45). Tatsächlich finden sich in wirklichen juristischen Abhandlungen niemals p -> q Relationen. Es ist im Justizdispositiv wegen der Vernetzung des Rechts mit Wahrheitsfragen und Machtansprüchen nicht möglich, die Bedeutung auch nur in einem einzigen konkreten Satz völlig in den Hintergrund zu drängen. Die juristische Syntaktik ist dann immer mit einer bestimmten Semantik verbunden (in einem semantisch-syntaktischen Stil des Rechts). Dieser gilt als besonders sachlich und juristisch. Er beschreibt die Relationen zwischen kommentierten Zeichen, die unter Juristen verpflichtend zu beachten sind. Der syntaktisch-semantische Rechtsstil erfasst also Anschlusszwänge. Wer einen Vertrag behauptet, muss eine Situation des Vertragsschlusses bezeichnen. Wer einen Anspruch aus Bereicherung geltend macht, muss den Wegfall, die Nichtigkeit oder allgemein: die Rechtsgrundlosigkeit einer Vermögensverschiebung behaupten. Wer eine Anklage erhebt, muss die Tat bezeichnen. Wer die Tat als Mord bezeichnet, muss ein Mordmerkmal benennen usf. Die Anschlusszwänge wechseln, und es ist von semantischen Gepflogenheiten wie pragmatischen Übungen abhängig, welche Inhalte damit verbunden werden, wie differenziert die Erwartungen daran sind und welche Freiheiten einem Sprecher erlaubt werden. Wegen der Notwendigkeit, im Rahmen der Syntaktik Inhalt und Form zu isolieren, und im Hinblick auf die Schwierigkeit, das im Einzelfall zu tun, bleiben syntaktische Operationen fast ganz auf Ausbildungsverhältnisse beschränkt, in denen es nicht um real wirksame Lösungen, sondern um fiktive Fälle geht. Virtuell lässt sich simulieren, mit welchen Begriffen man welche Sachverhaltselemente verbinden und über wieviel Zwischenschritte zum dann als richtig bezeichneten Ergebnis kommen kann. Der immer mitgeführte Richtigkeitsanspruch verringert die Möglichkeit, Syntaktik als eigene Kategorie zu diskutieren.