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Erzählung

Wer erzählt, greift auf Formen zurück, die zum Tatbestand einer Norm gehören. Der Germanist André Jolles (1974: 72) erzählt den Tatbestand der Hehlerei als literarische Grundform, die sich in zwei Sätze der Art fassen lasse: ?Ein Taschendieb stiehlt mir im Gedränge der Großstadt meine Brieftasche, in der hundert Mark in kleinen Scheinen waren. Mit seiner Geliebten, der er von dem glücklichen Fang erzählt, teilt er seine Beute?. Strafjuristen sehen und lösen sofort das Problem, das lautet: Wird die Geliebte als Hehlerin bestraft? Die Frage setzt eine bestimmte Erzählweise voraus, damit sie beantwortet werden kann, und die Antwort steckt in dem von Jolles erzählten Kasus im Nebensatz, der lautet: der er von dem glücklichen Fang erzählt.


Semiotisch gesehen verlangt die Erzählung eine bestimmte Zeichenverkettung, und zwar zunächst linearer Art (auf a folgt b, folgt c usf.). Sodann braucht jede Erzählung Prädikationen, die das Subjekt-Aussageschema abbilden (die Geliebte ist eine Hehlerin), und schließlich drängt sich die allgemeine Objekt- oder Zweckorientierung auf (er teilt Geld, sie nimmt Scheine). Lineare Folge, Prädikation und Motivation enthalten Verknüpfungsregeln, die sich an einem einzigen Erzählsatz veranschaulichen lassen, auf den ein großer Roman der Weltliteratur abzielt. Der Satz lautet: ?Ich habe damals die alte Beamtenwitwe und ihre Schwester Lisaweta mit dem Beil erschlagen und beraubt.? (Dostojewskij 1977:680) Der Satz wird auf dem Polizeirevier zu Protokoll erklärt und beweist die Tat des Studenten Raskolnikow, auf den alle Indizien der Ermittler in Dostojewskijs Roman schon hindeuten, der aber erst mit dem Geständnis zu sich selbst kommt und gleichzeitig dem Ermittler zur Bestätigung seines Fallwissens verhilft. Es gibt in der dramatischen Erzählung immer einen Täter als Subjekt, und dieser Täter agiert nacheinander unter Bezug auf Objekte; seine Handlungen sollen eine motivierte Kette ergeben, sonst wird etwas anderes als getan als erzählt.


Im Tatbestand eines Strafurteils findet sich viel mehr Erzählung, als für Subsumtionen wirklich notwendig wäre. Das juristische Darstellungsinteresse ist nicht subsumtiv, sondern narrativ. Es ist darauf angelegt, aus dem Fall eine Geschichte im Verfahren zu machen. Was rechtlichen Sinn macht, muss sich als Ergebnis einer glaubwürdigen Geschichtserzählung darstellen lassen. Dem in der gelehrten Methodik vorgestellten Syllogismus muss man dementsprechend jene Variante geben, aus der Dürrenmatt die Kriminalgeschichte entwickelt. In Dürrenmatts Satzreihe: Alle Menschen sind gleich. Nehle war ein Mensch. Also war Nehle wie alle Menschen - geht es nicht um die Identität der vermittelnden Terme; ausgebeutet wird die in jeder kleinsten Satzfolge angedeutete mögliche Erzählung, und angedeutet scheint das Verhalten eines Menschen, der sich so kriminell wie eben alle verhalte. Der Rechtssemiotiker Bernard Jackson (1995) zitiert nicht Dürrenmatts ?Verdacht?, sondern Yvonne Sleightholme, die wegen Mordes an der Frau ihres - verheirateten - Geliebten angeklagt war. Der Mord wurde - wie Jackson das Ermittlungsergebnis darstellt - mit einer Schusswaffe aus dem Besitz der Angeklagten begangen. Die Angeklagte verteidigt sich gegen den Mordvorwurf mit folgender Einlassung: Man habe ihr die Waffe entwendet, und sie sei - als sie zufällig ihren Geliebten habe besuchen wollen - von Komplizen des Mörders im Haus der Frau festgehalten worden. In der Zwischenzeit sei das Opfer umgebracht und die Leiche im Kofferraum des Autos der Angeklagten weggebracht worden. Dies sei geschehen, weil die Mörder eine Spur zu der Angeklagten hätten legen wollen, die ihren Wagen nämlich anschließend nichts ahnend zum Wegfahren benutzt habe. Erst später fand man das Blut der Leiche im Kofferraum dieses Wagens. Dieser letzte Umstand - so berichtet Jackson - habe nun unter seinen Hörern breites Grinsen ausgelöst und zu der allgemeinen Überzeugung beigetragen, dass Yvonne Sleightholme - wie auch von der Jury erkannt - gemordet habe und dessen überführt, ihre Einlassung also Nonsens sei. Wie - fragt Jackson - könne man diese allgemeine und scheinbar selbstverständliche Überzeugung erklären angesichts eines Indizienprozesses, in dem zu vielfältigen Zweifeln Anlass hätte sein können? Die Antwort findet Jackson (1995: 164) in einer Formel, die er die Geschichte von der verschmähten Liebhaberin nennt ("the stereotypical narrative of the spurned woman lover"). So gleich sind alle Menschen vielleicht nicht, aber so reden sie, und um diese "Geschichte des Verbrechens" - das, was man darüber erzählt - geht es Jackson.


Unterschieden werden in der semiotischen Erzähltheorie drei Ebenen semantischer Typisierung, die Jackson Greimas und der von ihm begründeten Pariser Schule der Rechtssemiotik als Urhebern zuschreibt. Danach werden eine erste (Oberflächen-) Schicht der relativen Ähnlichkeit einer erzählten Geschichte mit einem Bestand typischer Erzählungen unterschieden vom Bestand des sozialen Wissens - der zweiten Schicht - und der dritten (Tiefen-) Schicht struktureller Kohärenz. Wie in den meisten Konzepten mit unterstellter Tiefenstruktur wird deren genaue Beschaffenheit nicht mitgeteilt. Schon der französische Meister legt sich nicht fest, ob er nun einen Bestand archetypischer psychischer Prägung meint, einen durch Sprachstrukturen induzierten Erzählzwang oder eine abstrakte Metaphysik der Handlung. Greimas erzählt mit den Syntagmen des "actant/acteur" und des "faire social/ faire individuel" und erzielt mit Modalitätsformen wie savoir und vouloir faire analytische Erfolge bei Novellen und Romanen als Gegenstand der Untersuchung. Ihnen wird Realität zugeschrieben, indem Diskursbeziehungen in den Text hineingelesen werden. Aber Greimas (1976) bewegt sich dabei im Sprachschema der Subjekt-Prädikat-Objekt Form, die nur übersetzt wird in Aktanten, die sich auf einen Erfolg zu bewegen. Im Hinblick auf Rechtsfragen ist das Analyseschema - seit Greimas und Landowski 1970 eine Vorschrift des französischen Handelsrechts untersucht haben (Greimas 1976: 79 - 128) - merkwürdig steril und wenig entwickelt geblieben. "Strukturelle Einfachheit" bescheinigt Jackson auch der Anklage gegen Yvonne Sleigtholme und sieht narrative Inkohärenz als Grundlage für den Misserfolg der Verteidigung. Eine Anzahl von Umständen - die Indizien eben - müssten in eine Geschichte einbezogen werden, und es sei nicht einfach, von einer Mordwaffe zu erzählen, die man besessen, aber nicht benutzt habe, oder sich ein Fahrzeug vorzustellen, in dem man die Blutspuren des Opfers einfach übersehen habe.


Erwähnte Literatur: Fjodor M. Dostojewskij (1977): Schuld und Sühne (Rodion Raskolnikow), übers. v. R. Hoffmann. München; Greimas, Algirdas Julien (1976), Sémiotique et sciences sociales. Paris: Seuil; André Jolles (1974): Einfache Formen, 5. Aufl. Tübingen. Jackson, Bernard (1995), Making Sense in Law. Linguistic, psychological and semiotic perspectives. Liverpool: Deborah.