Raskolnikow, der Geständige
In großer, psychologisch elaborierter Form hat der moderne Roman durch Fjodor Michailowitsch Dostojewskij vom Leiden am Rechtszeichen berichtet. Der Roman Schuld und Sühne (1866; neu übersetzt als: Verbrechen und Strafe) verlegt die Begründung für den verpflichtenden Charakter der Rechtsform ins Innere des Verpflichteten. Der Student Raskolnikow, der wegen äußerster Armut Pfandstücke nicht auslösen kann, entschließt sich, die alte geizige Pfandleiherin beiseitezuschaffen. Während des geplanten Mordes kommt zufällig die Schwester des Opfers herbei. Sie wird von Raskolnikow ebenfalls erschlagen, weil die Tat unentdeckt bleiben soll. Das gelingt auch äußerlich. Der zweifache Mord bleibt nach den gesammelten Indizien unbewiesen, und dennoch bedrängt die Vorstellung der Entdeckung den Täter, der meint, man würde ihm die Tat ansehen, und sich durch diese Meinung zunächst unbewußt, dann bewußt selbst verrät. Gleichzeitig wird ihm gegen seine ursprüngliche Vorstellung von der Wertlosigkeit des niedrigen Menschen doch der Wert eines Menschenlebens deutlich, auch des Lebens einer alten geizigen Pfandleiherin. Diese innere Erfahrung macht den Täter schließlich bereit, ein Geständnis abzulegen und die - daran anschließende, vergleichsweise milde - Strafe auf sich zu nehmen.
Zwischen der beschreibenden Feststellung der Tat und dem reuigen Geständnis liegt ein Abstand, den der Roman als innere Entwicklung des Täters schildert. Wieder belebt wird damit die alte semiotische Einsicht, daß Reue ein Anerkenntnis von Seiten des Täter erfordert. Anerkannt wird mit dem Satz: "Ich habe damals die alte Beamtenwitwe und ihre Schwester Lisaweta mit dem Beil erschlagen und beraubt." Er wird auf dem Polizeirevier zu Protokoll erklärt und beweist damit das Rechtszeichen. Das Geständnis in seiner vollständigen Form umfaßt mehr als die schlichte Zustimmung oder Zurückweisung eines Tatvorwurfs. Es hat eine moralische Aufgabe, die Juristen hervorheben, wenn sie sagen, es mildere die Strafe, und Angebote derart machen, ein Verzicht auf Bestreiten oder Leugnen komme dem Angeklagten zugute. Das Geständnis konfrontiert denjenigen, der gesteht, mit der Last zu erzählen, und diese Last wirkt im moralischen Sinne (Seibert 1996, 144f).
Erwähnte Literatur:
Dostojewskij, Fjodor M., Schuld und Sühne. Deutsch von R. Hoffmann. München: Winkler 1977; Seibert, Thomas-M. (1996), Zeichen, Prozesse. Grenzgänge zur Semiotik des Rechts. Berlin: Duncker und Humblot.